Gewässerschutz
Wenn Sie mit wassergefährdenden Stoffen umgehen oder entsprechende Stoffe lagern, sind weitreichende gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Wir nehmen den Ist-Zustand auf, bewerten in enger Absprache mit Ihnen die Situation und erstellen ein Konzept entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Natürlich führen wir auch die Abstimmung mit den Behörden durch und schulen Ihre Mitarbeiter. Sollten Sie einen Gewässerschutzbeauftragten benötigen, übernehmen wir diese Funktion für Sie.
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Immissionsschutz
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4
Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreiben, müssen Sie einen Immissionsschutz-Beauftragten bestellen. Diese Funktion übernehmen wir gerne für Sie.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir legen mit Ihnen die Vorgehensweise fest und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. |